Allgemeine Gesch�ftsbedingungen der NORTEC Security Concepts GmbH
Als Sicherheits- und Ermittlungsunternehmen verpflichtet sich die NORTEC Security Concepts GmbH, die erteilten Auftr�ge nach bestem Wissen und Gewissen mit der gesch�fts�blichen Sorgfalt auszuf�hren. Eine weiterreichende Haftung f�r das Unternehmen und seine Mitarbeiter wird ausgeschlossen; insbesondere wird nicht f�r Entschlüsse gehaftet, die auf Grund von erarbeiteten Informationen und Berichten gefasst werden.
Art und Umfang der zur Erf�llung des Auftrages erforderlichen Ma�nahmen unterliegen nach pflichtgem��em Ermessen der Entscheidungsfreiheit des Sicherheits- und Ermittlungsunternehmens.
Das Rechtsverh�ltnis mit dem Auftraggeber ist - soweit ein bestellter Erfolg herbeigef�hrt worden ist - Werkvertrag, sonst hinsichtlich der Leistung Dienstvertrag.
Das Sicherheits- und Ermittlungsunternehmen ist berechtigt, sich zur Durchf�hrung des Auftrages seiner Mitarbeiter, freier Mitarbeiter, Erf�llungsgehilfen, gewerblich selbst�ndiger Personen und Gew�hrspersonen zu bedienen. Es ist weiterhin berechtigt, die eingesetzten Personen abzuberufen und gegebenenfalls durch andere, fachlich gleichwertige zu ersetzen.
Das Sicherheits- und Ermittlungsunternehmen verpflichtet sich, alle seitens des Auftraggebers erhaltenen Informationen geheim zu halten, vertraulich zu behandeln und die erforderlichen Ma�nahmen zu treffen, um eine unbefugte Weitergabe an Dritte zu verhindern. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich weiterhin, alle erhaltenen Informationen nur f�r Zwecke zu verwenden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erf�llung des Vertrages stehen.
Eine Pflicht zur Vertraulichkeit besteht nicht im Falle der Wahrnehmung eigener berechtigter/rechtlicher Interessen des Sicherheits- und Ermittlungsunternehmens. Solche sind anzunehmen, wenn die Auftragnehmerin aufgrund von Gesetzen zur Informationserteilung an Dritte verpflichtet ist oder die Preisgabe von Informationen zwingend geboten ist, um m�gliche Sch�den vom Sicherheits- und Ermittlungsunternehmen abzuwenden.
Soweit nicht anders vereinbart, verpflichtet sich das Sicherheits- und Ermittlungsunternehmen, mindestens einen Bericht in schriftlicher Form zu erstatten.
Berichte und Mitteilungen durch das Sicherheits- und Ermittlungsunternehmen erfolgen in Wahrnehmung berechtigter/rechtlicher Interessen des Auftraggebers, sind nur f�r den Auftraggeber bzw. seinen Rechtsanwalt bestimmt und von diesen streng vertraulich zu behandeln; als Ausnahme gilt nur die Beweislegung vor Gericht. Der Auftraggeber haftet bei Weitergabe von Berichten und Mitteilungen an Dritte allein, er hat die Auftragnehmerin von daraus folgenden Anspr�chen freizustellen.
Das Sicherheits- und Ermittlungsunternehmen unterliegt der Schweigepflicht.
Im Rahmen eines erteilten Auftrages darf das Sicherheits- und Ermittlungsunternehmen niemals gegen die Interessen des Auftraggebers t�tig werden. Ergibt sich im Laufe der Durchf�hrung eines Auftrages eine Interessenkollision, so darf das Sicherheits- und Ermittlungsunternehmen unter Hinweis darauf den Auftrag zur�ckgeben.
Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Bekanntgabe der Informanten des Sicherheits- und Ermittlungsunternehmens, jedoch auf Zeugenbenennung bei erreichten Auftragszielen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, w�hrend der T�tigkeit des Sicherheits- und Ermittlungsunternehmens in gleicher Sache nicht selbst t�tig zu werden oder Dritte t�tig werden zu lassen - im Ausnahmefall ist eine Parallelbearbeitung zu vereinbaren. Die aus einer veranlassten Mehrfachbearbeitung durch den Auftraggeber entstehenden Sch�den gehen zu dessen Lasten.
Die Erledigung des Auftrages kann von einer angemessenen Vorschusszahlung abh�ngig gemacht werden. Nach Verbrauch des Vorschusses kann das Sicherheits- und Ermittlungsunternehmen die Arbeit bis zur erneuten Vorschusszahlung unterbrechen.
Rechnungen k�nnen nach geleisteter Arbeitszeit und Nebenkosten oder nach Tagess�tzen inkl. aller Nebenleistungen erstellt werden und sind sofort nach Erhalt f�llig. Bei Verzug und auch bei genehmigten Stundungen werden Zinsen berechnet. Verzugszinsen werden in gesetzlicher H�he �ber dem jeweiligen Basiszinssatz vereinbart.
Soweit nicht anders vereinbart, kann der Auftraggeber nach Rechnungsausgleich einen Abschlussbericht verlangen. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Berichterstattung zu verweigern, solange der Auftraggeber den getroffenen Zahlungsvereinbarungen nicht nachkommt.
Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit, das Sicherheits- und Ermittlungsunternehmen nur beim Vorliegen eines wichtigen Grundes, wie z. B. unwahren Angaben zur Auftragserteilung und zur Vort�uschung eines berechtigten Interesses k�ndigen.
Bei vorzeitiger Beendigung des Auftragsverh�ltnisses hat das Sicherheits- und Ermittlungsunternehmen Anspruch auf das bis zum Wirksamwerden der K�ndigung aufgelaufene Honorar und auf Erstattung der Auslagen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Vertrauensschadens bleibt nicht ausgeschlossen.
F�r die Arbeit an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen, die Nachtzeit von 22.00 bis 06.00 Uhr und Auslandseins�tze k�nnen angemessene Zuschl�ge vereinbart werden.
Wird das Sicherheits- und Ermittlungsunternehmen infolge Ausf�hrung eines Auftrages in Prozessen oder sonstigen Verfahren durch Anh�rung oder schriftliche Berichterstattung in Anspruch genommen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Zeitaufwand und die Auslagen gem�� den S�tzen des Sicherheits- und Ermittlungsunternehmens zu verg�ten. Vom Gericht f�r die Inanspruchnahme gezahlte Entsch�digungen sind auf die Verg�tung anzurechnen.
F�r Sch�den, die bei Erf�llung des erteilten Auftrages Dritten zugef�gt werden, haftet der Auftraggeber insoweit, als die weisungsgem��e Durchf�hrung des Auftrages ein solches Risiko f�r den Auftraggeber in vorhersehbarer Weise beinhaltet. Der Auftraggeber hat ferner f�r alle Sch�den und Kosten zu haften, die sich durch dessen unrichtige oder unvollst�ndige Angaben ergeben.
Der Auftraggeber versichert mit Unterzeichnung des Auftrages, dass er mit dem Auftrag keine staatsgef�hrdenden oder gesetzwidrigen Ziele verfolgt.
Auftraggeber oder Detektei k�nnen im Streitfalle die unparteiische und schiedsrichterliche Entscheidung der Gesch�ftsstelle des Bundes Internationaler Detektive anrufen. Die dort ergehende Entscheidung soll als verbindlich angesehen werden. Der Rechtsweg vor dem ordentlichen Gericht ist nicht ausgeschlossen.
Gerichtsstand und Erf�llungsort: Sitz der Detektei.
© NORTEC Security Concepts GmbH 2014