Unsere Honorare entsprechen dem Preisspiegel des Bundesverbandes Deutscher Detektive. Sie tragen den beweisrechtlichen Anforderungen der aktuellen Rechtsprechung, dem Ausbildungsniveau der Kräfte, ihrer hohen persönlichen Einsatz- und Risikobereitschaft, unserem Know-how und einem umfassenden Equipment Rechnung.
Der Erhebung eines Grundhonorars liegt zu Grunde, dass unabhängig von Inhalt und Verlauf der detektivischen Leistungen und Ergebnisse immer Planungs- und Vorbereitungsaufgaben sowie unabdingbare administrativen Aufgaben zu leisten sind. Als Grundhonorar werden 10% vom Gesamtnettohonorar oder angemessene Festbeträge vereinbart.
Bei aufwendigen Konsultationen und Projektarbeiten, Berichten, Bild- und Videodokumentationen werden die Leistungen bei Wegfall des Grundhonorars gesondert berechnet.
Die zu honorierende Arbeitszeit erfasst Vor- und Nachbereitungen der Aufträge,
sofern sie nicht vom Grundhonorar abgegolten wurden, die unmittelbaren Dienstleistungen
vor Ort und die An- und Abfahrten zum bzw. vom Einsatzort.
Bei Installation von technischen Geräten und Anlagen werden neben den Arbeitszeiten
Leihgebühren vereinbart und bei Gefahr der Zerstörung oder des Verlustes
werden Kautionen erhoben, die für eine Wiederbeschaffung oder Reparatur
verwendet werden könnten.
Für Leistungen an Sonntagen sowie nachts in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr wird ein Zuschlag von 30 bis 50%, an gesetzlichen Feiertagen von 100% erhoben.
Reisekosten und Verauslagungen sind auf der Grundlage von Belegen oder Vereinbarungen zu erstatten. Risikozuschläge bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
In Nebenvereinbarungen der Aufträge können ein Honorarlimit und Mindestpauschalsätze vereinbart werden, wodurch die Detektei bei nichtverschuldetem Ausbleiben des Erfolges ihre Kosten deckt.
© NORTEC Security Concepts GmbH 2008