- 1. Das Recht zum Einsatz privater Ermittler
- 2. Die Zweckmäßigkeit des Einsatzes von privaten Ermittlern
- 3. Spezielle Rechtsfragen bei Auftragsprüfung und -realisierung
- 4. Urteile zum Detektiveinsatz und zur Kostenerstattung
Die folgenden Kurzaussagen von Gerichtsurteilen sollen bereits getroffene rechtliche Einschätzungen und Fallbeispiele untermauern und ergänzen.
4.1. Beispiele, in denen nach Abwägung von Rechten und Interessen der Prozessgegner ein detektivischer Einsatz sowie angewendete Methoden gerichtlich bestätigt wurden
- Wenn ein konkreter Verdacht vorliegt, darf ein Detektiv die Einhaltung der
Arbeitspflicht ausspähen. Hierzu muss der Betriebsrat nicht gefragt werden.
(Beschluss des BAG., AZ.: 1 ABR 26/90)
- Verdeckte Videoüberwachung in Büros ist bei Warenverlusten und
bestehendem Diebstahlverdacht zulässig, wenn der Einsatz von verdeckten
Kameras die Möglichkeit bietet, den Täter zu ermitteln.
(BAG 5AZR 116/86)
- Arbeitgeber dürfen krankgeschriebene Beschäftigte durch Detektive
überwachen lassen und ihnen die Kosten dafür in Rechnung stellen,
wenn diese die Krankheit tatsächlich nur vorgetäuscht haben, um
eine Lohnfortzahlung zu erreichen. Voraussetzung ist ein berechtigter Anfangsverdacht,
dass der Mitarbeiter seine Krankheit nur vortäuscht.
(BAG Kassel, AZ. 8 AZR 5/97)
- Der Arbeitnehmer, der sich während einer ärztlich attestierten
Arbeitsunfähigkeit genesungswidrig verhält, begeht eine vorsätzliche
Vertragspflichtverletzung. Der Arbeitgeber kann nicht darauf verwiesen werden,
er habe die Beobachtung des Arbeitnehmers mit eigenen Arbeitnehmern vornehmen
lassen können und müssen. Er darf sich hierzu Personen bedienen,
die als Detektive in Ermittlungs-/ und Observationstätigkeiten erfahren
sind.
(Urteil des LAG Rheinland-Pfalz, AZ. 5 Sa 540/99 / Vorinstanz: ArbG. Koblenz, AZ. 5 Ca 1265/98 N)
- Ein zu nachehelichem Unterhalt verpflichteter Mann darf durch Detektive
überprüfen lassen, ob und in welchem Umfang seine Ex-Frau arbeitet.
Sofern sich durch die Ermittlungen der Detektei herausstellt, dass die geschiedene
Ex-Frau Einkommen verschwiegen hat, muss Sie nicht nur eine Streichung oder
zumindest erhebliche Kürzung des Unterhalts hinnehmen, sondern auch die
Kosten für den Einsatz der Detektive tragen.
(OLG Koblenz, AZ.: 11 WF 99/06)
- Schon der, durch Detektive nachgewiesene, Einzug in dasselbe Haus ist ein
klarer Beweis für die enge Beziehung zum neuen Partner. Dies reicht zur
Annahme einer eheähnlichen Partnerschaft aus und entbindet im vorliegenden
Fall den geschiedenen Ehemann von weiteren Unterhaltszahlungen an seine Exfrau.
(OLG Frankfurt, AZ.: 1 UF 94/01)
4.2. Urteile zur Kostenerstattung von Detektiveinsätzen
Grundsätzlich stellen die Gerichte bei Fragen zur Kostenerstattung darauf
ab, ob der Detektiveinsatz erforderlich und verhältnismäßig
war oder ob es unter Umständen einfachere zumutbare Methoden gegeben hätte.
Die folgende Zusammenstellung belegt, dass den Gerichtsurteilen trotz Vielfalt
der Sachverhalte wiederkehrende Auffassungen zu Grunde liegen:
- Vorprozessuale Detektivkosten sind erstattungsfähig, wenn die Einschaltung
einer Detektei in unmittelbarem Zusammenhang mit einem konkreten Rechtsstreit
steht und die Beauftragung eines Detektivs bei objektiver Betrachtung aus
der Sicht der Partei zur Führung des Rechtsstreites - im Hinblick auf
eine zweckentsprechende gerichtliche Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung
- notwendig im Sinne von Paragraph 91, Abs. 1 ZPO war.
(OLG Koblenz, Az. 14NW671/90)
- Der Beklagte - ein Pharma-Außendienstmitarbeiter - wird verurteilt,
eine Wochenvergütung zurückzuzahlen und darüber hinaus auch
die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie die entstandenen Detektivkosten
zu erstatten, da er seiner Hauptverpflichtung zur Leistung von Arbeit nicht
nachgekommen sei.
(ArbG. Kassel 4 Ca 255/84)
- Trotz eines vorangegangenen Vergleichs im Kündigungsschutzverfahren
bleibt der Arbeitgeber in der rechtlichen Lage, die Detektivkosten in einem
folgenden Schadensersatzprozess geltend zu machen.
(ArbG. Hagen, AZ.: 3 Ca 618/90)
- Ist der Auftraggeber einer Detektei ein Gewerbetreibender oder Freiberufler,
so ist in der Regel die Rechnung einer Detektei als Betriebsausgabe absetzbar.
(Finanzgericht Hessen, Az.: 8 K 3370/88, EFG. 89, S. 576)
- Die Notwendigkeit und der Umfang der Ermittlung bei Einschaltung eines
Detektivs sind durch Vorlage von schriftlichen Ermittlungsberichten nachzuweisen
(im Zusammenhang mit Kostenerstattung).
(LAG Düsseldorf, AZ. 7TA243/94)
- In der Zwangsvollstreckung sind Ermittlungskosten einer Detektei zur Einholung
von Auskünften über Anschrift, Arbeitgeber, Vermögenslage und
Kreditwürdigkeit des Schuldners - auch wenn sie erfolglos waren - notwendig
und damit erstattungsfähig.
(LG Köln, AZ.: 9 T 106/83)
- Detektivkosten sind, wenn sie zur Vorbereitung der Vollstreckung notwendig
waren, als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung festzusetzen und daher
erstattungsfähig.
(LG Freiburg/Breisgau, AZ.: 3 T 80/94)
- Lässt ein Gläubiger die Anschrift eines Schuldners durch ein
Detektivbüro ermitteln, weil der Schuldner sich polizeilich nicht gemeldet
hat, so sind die hierdurch entstandenen Kosten vom Schuldner zu erstatten.
(LG Aachen, Az.: 5 T 75/85)
- Unter anderem haben der erste Senat des OLG Hamm (AZ. 15W405/68), München
(AZ. W1234/76) und Braunschweig (AZ. 3W10/74) in ihren rechtskräftigen
Urteilen Detektivkosten als außergerichtliche Parteiaufwendungen für
erstattungsfähig bzw. erstattungspflichtig erklärt, wenn sie zur
zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren.
- Mieter, die in einem Räumungsprozess mit Hilfe eines Detektivs die
Eigenbedarfsgründe des Vermieters als unrichtig entlarven, können
die Detektivkosten vom Vermieter zurückverlangen.
(AG. Hamburg, AZ. 38 C 110/96)
- Detektivkosten zur Ermittlung eines sonst nicht nachweisbaren schwerwiegenden
Fehlverhaltens können im Verfahren wegen Trennungsunterhalt erstattungsfähig
sein.
(OLG Stuttgart, AZ. 8WF96/88)
- Im Unterhaltsprozess sind Detektivkosten zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung
notwendige Aufwendungen, wenn der Unterhaltsberechtigte Arbeitseinkommen verschweigt,
ein Detektiv seine Arbeitsstätte ermittelt und die von ihm getroffene
Feststellung die prozessuale Stellung des Unterhaltspflichtigen verändern
kann.
(OLG Schleswig, 15WF 1592/93)
- Das Landgericht Köln hat entschieden, dass die Detektivkosten in einem
Nachbarschaftsstreit (hier: Übergriffe auf das eigene Grundstück
durch den Nachbarn) erstattungsfähig sind. Jedoch müssen die Detektivkosten
und die Rechnung der Detektei nachvollziehbar sein.
(LG Köln, AZ.: 13 T 97/99)
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