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Rechtsgrundlagen

Die folgenden Kurzaussagen von Gerichtsurteilen sollen bereits getroffene rechtliche Einschätzungen und Fallbeispiele untermauern und ergänzen.

4.1. Beispiele, in denen nach Abwägung von Rechten und Interessen der Prozessgegner ein detektivischer Einsatz sowie angewendete Methoden gerichtlich bestätigt wurden

  • Wenn ein konkreter Verdacht vorliegt, darf ein Detektiv die Einhaltung der Arbeitspflicht ausspähen. Hierzu muss der Betriebsrat nicht gefragt werden.
    (Beschluss des BAG., AZ.: 1 ABR 26/90)

  • Verdeckte Videoüberwachung in Büros ist bei Warenverlusten und bestehendem Diebstahlverdacht zulässig, wenn der Einsatz von verdeckten Kameras die Möglichkeit bietet, den Täter zu ermitteln.
    (BAG 5AZR 116/86)

  • Arbeitgeber dürfen krankgeschriebene Beschäftigte durch Detektive überwachen lassen und ihnen die Kosten dafür in Rechnung stellen, wenn diese die Krankheit tatsächlich nur vorgetäuscht haben, um eine Lohnfortzahlung zu erreichen. Voraussetzung ist ein berechtigter Anfangsverdacht, dass der Mitarbeiter seine Krankheit nur vortäuscht.
    (BAG Kassel, AZ. 8 AZR 5/97)

  • Der Arbeitnehmer, der sich während einer ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit genesungswidrig verhält, begeht eine vorsätzliche Vertragspflichtverletzung. Der Arbeitgeber kann nicht darauf verwiesen werden, er habe die Beobachtung des Arbeitnehmers mit eigenen Arbeitnehmern vornehmen lassen können und müssen. Er darf sich hierzu Personen bedienen, die als Detektive in Ermittlungs-/ und Observationstätigkeiten erfahren sind.
    (Urteil des LAG Rheinland-Pfalz, AZ. 5 Sa 540/99 / Vorinstanz: ArbG. Koblenz, AZ. 5 Ca 1265/98 N)

  • Ein zu nachehelichem Unterhalt verpflichteter Mann darf durch Detektive überprüfen lassen, ob und in welchem Umfang seine Ex-Frau arbeitet. Sofern sich durch die Ermittlungen der Detektei herausstellt, dass die geschiedene Ex-Frau Einkommen verschwiegen hat, muss Sie nicht nur eine Streichung oder zumindest erhebliche Kürzung des Unterhalts hinnehmen, sondern auch die Kosten für den Einsatz der Detektive tragen.
    (OLG Koblenz, AZ.: 11 WF 99/06)

  • Schon der, durch Detektive nachgewiesene, Einzug in dasselbe Haus ist ein klarer Beweis für die enge Beziehung zum neuen Partner. Dies reicht zur Annahme einer eheähnlichen Partnerschaft aus und entbindet im vorliegenden Fall den geschiedenen Ehemann von weiteren Unterhaltszahlungen an seine Exfrau.
    (OLG Frankfurt, AZ.: 1 UF 94/01)


4.2. Urteile zur Kostenerstattung von Detektiveinsätzen

Grundsätzlich stellen die Gerichte bei Fragen zur Kostenerstattung darauf ab, ob der Detektiveinsatz erforderlich und verhältnismäßig war oder ob es unter Umständen einfachere zumutbare Methoden gegeben hätte.
Die folgende Zusammenstellung belegt, dass den Gerichtsurteilen trotz Vielfalt der Sachverhalte wiederkehrende Auffassungen zu Grunde liegen:

  • Vorprozessuale Detektivkosten sind erstattungsfähig, wenn die Einschaltung einer Detektei in unmittelbarem Zusammenhang mit einem konkreten Rechtsstreit steht und die Beauftragung eines Detektivs bei objektiver Betrachtung aus der Sicht der Partei zur Führung des Rechtsstreites - im Hinblick auf eine zweckentsprechende gerichtliche Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung - notwendig im Sinne von Paragraph 91, Abs. 1 ZPO war.
    (OLG Koblenz, Az. 14NW671/90)

  • Der Beklagte - ein Pharma-Außendienstmitarbeiter - wird verurteilt, eine Wochenvergütung zurückzuzahlen und darüber hinaus auch die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie die entstandenen Detektivkosten zu erstatten, da er seiner Hauptverpflichtung zur Leistung von Arbeit nicht nachgekommen sei.
    (ArbG. Kassel 4 Ca 255/84)

  • Trotz eines vorangegangenen Vergleichs im Kündigungsschutzverfahren bleibt der Arbeitgeber in der rechtlichen Lage, die Detektivkosten in einem folgenden Schadensersatzprozess geltend zu machen.
    (ArbG. Hagen, AZ.: 3 Ca 618/90)

  • Ist der Auftraggeber einer Detektei ein Gewerbetreibender oder Freiberufler, so ist in der Regel die Rechnung einer Detektei als Betriebsausgabe absetzbar.
    (Finanzgericht Hessen, Az.: 8 K 3370/88, EFG. 89, S. 576)

  • Die Notwendigkeit und der Umfang der Ermittlung bei Einschaltung eines Detektivs sind durch Vorlage von schriftlichen Ermittlungsberichten nachzuweisen (im Zusammenhang mit Kostenerstattung).
    (LAG Düsseldorf, AZ. 7TA243/94)

  • In der Zwangsvollstreckung sind Ermittlungskosten einer Detektei zur Einholung von Auskünften über Anschrift, Arbeitgeber, Vermögenslage und Kreditwürdigkeit des Schuldners - auch wenn sie erfolglos waren - notwendig und damit erstattungsfähig.
    (LG Köln, AZ.: 9 T 106/83)

  • Detektivkosten sind, wenn sie zur Vorbereitung der Vollstreckung notwendig waren, als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung festzusetzen und daher erstattungsfähig.
    (LG Freiburg/Breisgau, AZ.: 3 T 80/94)

  • Lässt ein Gläubiger die Anschrift eines Schuldners durch ein Detektivbüro ermitteln, weil der Schuldner sich polizeilich nicht gemeldet hat, so sind die hierdurch entstandenen Kosten vom Schuldner zu erstatten.
    (LG Aachen, Az.: 5 T 75/85)

  • Unter anderem haben der erste Senat des OLG Hamm (AZ. 15W405/68), München (AZ. W1234/76) und Braunschweig (AZ. 3W10/74) in ihren rechtskräftigen Urteilen Detektivkosten als außergerichtliche Parteiaufwendungen für erstattungsfähig bzw. erstattungspflichtig erklärt, wenn sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren.

  • Mieter, die in einem Räumungsprozess mit Hilfe eines Detektivs die Eigenbedarfsgründe des Vermieters als unrichtig entlarven, können die Detektivkosten vom Vermieter zurückverlangen.
    (AG. Hamburg, AZ. 38 C 110/96)

  • Detektivkosten zur Ermittlung eines sonst nicht nachweisbaren schwerwiegenden Fehlverhaltens können im Verfahren wegen Trennungsunterhalt erstattungsfähig sein.
    (OLG Stuttgart, AZ. 8WF96/88)

  • Im Unterhaltsprozess sind Detektivkosten zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendige Aufwendungen, wenn der Unterhaltsberechtigte Arbeitseinkommen verschweigt, ein Detektiv seine Arbeitsstätte ermittelt und die von ihm getroffene Feststellung die prozessuale Stellung des Unterhaltspflichtigen verändern kann.
    (OLG Schleswig, 15WF 1592/93)

  • Das Landgericht Köln hat entschieden, dass die Detektivkosten in einem Nachbarschaftsstreit (hier: Übergriffe auf das eigene Grundstück durch den Nachbarn) erstattungsfähig sind. Jedoch müssen die Detektivkosten und die Rechnung der Detektei nachvollziehbar sein.
    (LG Köln, AZ.: 13 T 97/99)

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